Gemeinnützigkeit
Seit über 40 Jahren betreut Crowe BPG mit hochqualifizierten Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Steuerfachangestellten neben Unternehmen aller Branchen der deutschen Wirtschaft, Institutionen des öffentlichen Sektors, kommunale Gesellschaften sowie vermögende Privatpersonen schwerpunktmäßig gemeinnützige Organisationen individuell und mit maßgeschneiderten Lösungen.
Auf unsere Expertise vertraut eine Vielzahl haupt- und ehrenamtlich tätiger Vorstände.
Zu unseren Mandanten gehören überregional tätige Institutionen und Einrichtungen, Dachverbände, Vereine, Stiftungen, wissenschaftliche Institute und karitative Organisationen.
Vorausschauende Unterstützung
Kennzeichnend für gemeinnützige Organisationen ist die Befreiung von oder Vergünstigung bei der Steuerbelastung. Der Staat fördert außerdem die Abzugsfähigkeit von Spenden an solche Körperschaften zugunsten des Spenders.
Diese Organisationen müssen ihr Handeln stets daran ausrichten, den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten. Dies bedarf angesichts der gerade für gemeinnützige Organisationen zu beachtenden Sonderregelungen ständiger Aufmerksamkeit.
Unser Team verfügt über langjährige Erfahrungen in der Prüfung und Beratung von gemeinnützigen Einrichtungen. Neben Jahresabschlussprüfungen führen wir auch Prüfungen nach § 53 HGrG durch und beraten gemeinnützige Organisationen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
Beratungsschwerpunkte
- Zeitnahe Mittelverwendung (Mittelverwendungsrechnung)
- Bildung steuerlich zulässiger Rücklagen
- Abgrenzung Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Umsatzsteuer: Steuerpflicht, Steuersatz, Vorsteuerabzug
- Satzung: Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften (§ 60 ff. AO)
- Haftung von Organmitgliedern
- Spendenrecht
- Rechnungslegungspflichten (BGB, HGB, EStG, PBV, Satzung)
- Tax Compliance Management System (Tax CMS)
Kompetente Beratung
Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Prüfung gemeinnütziger Organisationen durch die Finanzverwaltung hinsichtlich der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen und der zeitnahen Mittelverwendung ist die Unterstützung durch einen kompetenten Berater unerlässlich.
Zudem erfordert der steigende Kosten- und Erlösdruck eine Optimierung der Prozesse auch bei gemeinnützigen Einrichtungen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, gleich, ob Sie im karitativen, kirchlichen, wissenschaftlichen oder kulturellen Bereich tätig sind.