BPG BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH

Gemein­nützigkeit

Vorausschauende Unterstützung

Kennzeichnend für gemeinnützige Organisationen ist die Befreiung von oder Vergünstigung bei der Steuerbelastung. Der Staat fördert außerdem die Abzugsfähigkeit von Spenden an solche Körperschaften zugunsten des Spenders.

Diese Organisationen müssen ihr Handeln stets daran ausrichten, den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten. Dies bedarf angesichts der gerade für gemeinnützige Organisationen zu beachtenden Sonderregelungen ständiger Aufmerksamkeit.

Unser Team verfügt über langjährige Erfahrungen in der Prüfung und Beratung von gemeinnützigen Einrichtungen. Neben Jahresabschlussprüfungen führen wir auch Prüfungen nach § 53 HGrG durch und beraten gemeinnützige Organisationen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.

Beratungs­schwerpunkte

  • Zeitnahe Mittelverwendung (Mittelverwendungsrechnung)
  • Bildung steuerlich zulässiger Rücklagen
  • Abgrenzung Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Umsatzsteuer: Steuerpflicht, Steuersatz, Vorsteuerabzug
  • Satzung: Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften (§ 60 ff. AO)
  • Haftung von Organmitgliedern
  • Spendenrecht
  • Rechnungslegungspflichten (BGB, HGB, EStG, PBV, Satzung)

Kompetente Beratung

Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Prüfung gemeinnütziger Organisationen durch die Finanzverwaltung hinsichtlich der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen und der zeitnahen Mittelverwendung ist die Unterstützung durch einen kompetenten Berater unerlässlich.

Zudem erfordert der steigende Kosten- und Erlösdruck eine Optimierung der Prozesse auch bei gemeinnützigen Einrichtungen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, gleich, ob Sie im karitativen, kirchlichen, wissenschaftlichen oder kulturellen Bereich tätig sind.

Ihr Ansprechpartner

Götz Löding-Hasenkamp

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Geschäftsführer / Partner