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Neuer Public Corporate Governance Kodex (PCGK) stärkt Führung von Bundesunternehmen

Wirtschaftsprüfung

Zum 01. Januar 2024 erhielt der Public Corporate Governance Kodex, kurz PCGK, eine Aktualisierung, um die Führung von Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, zu verbessern. Diese Maßnahme erfolgte vor dem Hintergrund rechtlicher Änderungen auf nationaler und europäischer Ebene sowie Krisensituationen wie der Corona- und Energiekrise. 

Der überarbeitete Kodex zielt darauf ab, die Resilienz der Bundesunternehmen zu stärken, Digitalisierungsmaßnahmen zu fördern, den neuen europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen zu entsprechen und die Abschlussprüfungsanforderungen an die rechtlichen Vorgaben anzupassen. 

Neben sprachlichen Klarstellungen, wie der Definition von Bundesbeteiligungen über Sondervermögen als unmittelbare Beteiligungen, ist der Public Corporate Governance Kodex bei allen unmittelbaren und mittelbaren inländischen Mehrheitsbeteiligungen anzuwenden. 

Des Weiteren wurde besonderer Wert auf Kontrollsysteme gelegt, welche in einem solch dynamischen und anspruchsvollen Unternehmensumfeld von hoher Bedeutung sind, um auf Herausforderungen frühzeitig zu reagieren. Dabei wurde auch die Bedeutung der internen Revision für die Geschäftsführung und das Überwachungsorgan unterstrichen. Die Auswahlkriterien der Geschäftsführung wurden erweitert, um neben den bereits erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen auch Empathie als wichtige Eigenschaft einzubeziehen. Zudem wird empfohlen, dass die Geschäftsführung nicht mehr als zwei externe Aufsichtsratsmandate innehaben sollte. 

In Bezug auf Nachhaltigkeit wurden Maßnahmen zur Klimaanpassung sowie die Schaffung klimaneutraler Organisationen in den Kodex aufgenommen. Mit der Absicht, moderne Prozesse und Produkte sicherzustellen, wird die Geschäftsführung darin gestärkt, Digitalisierungspotentiale der Unternehmen zu nutzen. 

Hinsichtlich der neuen europäischen CSR-Richtlinie wurden auch die nach Unternehmensgröße abgestuften Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit weiterentwickelt. Mit dem Ziel des Bürokratieabbaus soll sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Bundesunternehmen nach der Unternehmensgröße richten. Somit sollen kleine und mittlere kapitalmarktferne Unternehmen den Deutschen Nachhaltigkeitskodex anwenden sowie große Kapitalgesellschaften die CSRD-Vorgaben. 

Die Empfehlungen zur Abschlussprüfung wurden ebenfalls an die aktuellen Vorgaben angepasst, darunter die interne und externe Rotation von Abschlussprüfern.

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