Mandanteninformation zur Grundsteuerreform
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium der Finanzen hat am 30. März 2022 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, die bei der Grundsteuer das sogenannte Bundesmodell anwenden, eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 2022 veröffentlicht. Die vom Bundesmodell abweichenden Länder haben ebenfalls vergleichbare Aufforderungen. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen hiernach bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das jeweils für sie zuständige Finanzamt übermitteln.
Die Finanzverwaltung ist damit ihrer Informationsverpflichtung nachgekommen. Es werden nur vereinzelt Schreiben an die Grundstückseigentümer mit Angaben zum Grundbesitz verschickt, hierbei handelt es sich um einen Service der Finanzverwaltung. Daher kann sich kein Steuerpflichtiger darauf verlassen, ein individuelles Schreiben vom Finanzamt mit dort bereits vorhandenen Daten zu erhalten. Vielmehr sind jetzt alle Eigentümer verpflichtet, der öffentlichen Bekanntmachung auch ohne individuelle Aufforderung nachzukommen.
Die Finanzverwaltung stellt das Elster-Portal für die Einreichung der Erklärungen zur Verfügung. Hier kann sich jeder Steuerpflichtige anmelden und einen Zugang beantragen. Im Anschluss kann die Erklärung elektronisch erstellt und verschickt werden.
Sollten Sie bei der Erstellung Unterstützung benötigen oder uns mit der Erstellung beauftragen wollen, bitten wir Sie um kurzfristige Rückmeldung, damit die vorhandenen und benötigten Kapazitäten abgestimmt werden können. Wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Ansprechpartner.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Crowe BPG Geschäftsführung