IT-Prüfung
Der Einsatz von IT im Unternehmen unterliegt verschiedensten gesetzlichen Anforderungen. Aus den unterschiedlichsten gesetzlichen Vorgaben (insb. den GoBD) ergibt sich die Verpflichtung, IT-Systeme ordnungsgemäß und sicher zu betreiben. Die Anforderungen betreffen nicht nur Prozesse der Finanzbuchhaltung, sondern alle rechnungslegungsrelevanten IT-Systeme (insb. Warenwirtschaft, Personalwirtschaft, Archivsysteme, Zahlungsverkehr etc.). Ziel der IT-Prüfung ist die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Rechnungslegung. Unsere Leistung gibt neben der Feststellung von möglichen Risiken zusammenfassend auch einen Ausblick auf die strategische Ausrichtung Ihres IT-Betriebs.
Für unsere Dienstleistung IT-Prüfung setzen wir ein Team aus hoch qualifizierten IT-Experten ein. Je nach Anforderung kommen z. B. folgende Prüfungsstandards zur Anwendung:
- IDW PS 330: Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie
- IDW PS 331: Abschlussprüfung bei teilweiser Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen
- IDW PS 850: Projektbegleitende Prüfung bei Einsatz von Informationstechnologie
- IDW PS 860: IT-Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung
- IDW RS FAIT 1: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie
- IDW RS FAIT 3: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren
- IDW RS FAIT 5: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Auslagerung von rechnungslegungsrelevanten Prozessen und Funktionen einschließlich Cloud Computing
Bei der IT-Prüfung nach PS 330 bzw. PS 860 führen wir eine Aufnahme der IT-Umgebung durch. Dabei werden die Bereiche IT-Organisation, IT-Umfeld, IT-Infrastruktur, IT-Anwendungen und IT-Geschäftsprozesse berücksichtigt. Ausgewählte Funktionsprüfungen werden entsprechend den festgestellten Risiken vorgenommen.
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