BPG BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH

GoBD

Die Buchführung jedes Unternehmens unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Die Anforderungen ergeben sich u.a. aus § 238 und 239 HGB (Handelsgesetzbuch), § 146 AO (Abgabenordnung), der Kassenrichtlinie 2010 sowie den GoBD (Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern sowie zum Datenzugriff). Nach den GoBD ist die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher nach den gleichen Prinzipien wie bei manuell erstellten Büchern zu beurteilen. Die Vorgabe erstreckt sich nicht nur auf die IT-Systeme der Rechnungslegung (Hauptbuch), sondern auf alle Systeme, die Daten für die Rechnungslegung verwalten oder bereitstellen (Nebenbuch). Folgende Grundsätze müssen u.a. in den jeweiligen Systemen berücksichtigt werden:

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit
  • Unveränderbarkeit

Es sind grundsätzlich alle rechnungslegungsrelevanten Komponenten der IT-Landschaft zu analysieren. Dabei geht es sowohl um einzelne IT-Systeme als auch um Schnittstellen, z. B. zwischen Warenwirtschaft, Kassensystem und Rechnungswesen. Außerdem müssen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen eingehalten werden, z. B. mit Hilfe eines E-Mail-Archivsystems.

Wir unterstützen Sie sowohl bei der Einhaltung der Grundsätze der GoBD als auch bei der entsprechenden Prüfung derselbigen, z. B. nach dem IDW-Standard PS 880.

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Ihre Ansprechpartner

Christian Maruhn

CISA / IT-Auditor (IDW)
Geschäftsführer / Partner

Daniel Sander

CISA
Geschäftsführer
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