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Datenschutz DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 gelten die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) verpflichtend. Im Vergleich zum “alten” Bundesdatenschutzgesetz sind einige Vorgaben neu dazugekommen, insbesondere in den Bereichen Dokumentation und Betroffenenrechte. Unternehmen müssen immer das Recht auf Auskunft, das Recht auf Löschung sowie weitere Betroffenenrechte gewähren. Die Meldepflicht für Datenschutzverstöße wurde verschärft und die entsprechenden Bußgelder erheblich erhöht. Viele Unternehmen sind zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten sowie zum Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses gesetzlich verpflichtet.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und fortlaufenden Einhaltung der Datenschutzgesetze. Dabei gehen wir schrittweise vor:

  • Die Prozessanalyse berücksichtigt die Abläufe in Ihren Geschäftsprozessen und die Schnittstellen zu Ihrer IT-Infrastruktur.
  • Wir überprüfen die Einhaltung der zutreffenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, z. B. die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, das Gewähren der Betroffenenrechte und die Bereitstellung von angemessenen Schutzmaßnahmen.

Lernen Sie uns kennen! Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin, um sich von unseren Dienstleistungen zu überzeugen.

Ihr Ansprechpartner

Christian Maruhn

CISA / IT-Auditor (IDW)
Geschäftsführer / Partner
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