BPG BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH

Die praktische Frage: Behandlung von W&I-Versicherungen im Jahresabschluss

Wirtschaftsprüfung

Was sind W&I-Versicherungen?

Bei Unternehmenstransaktionen werden häufig sog. Warranty&Indemnity-Versicherungen („W&I-Versicherungen“) abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine Gewährleistungsversicherung, welche Freistellungs- und/oder Garantieansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer absichert. Im Falle einer nachträglichen Kaufpreisminderung z.B. infolge der Verletzung der Bilanzgarantie erstattet die Versicherung dem Käufer den Kaufpreisminderungsbetrag. W&I-Versicherungen können sowohl vom Käufer als auch Verkäufer abgeschlossen werden.

Wie sind die Aufwendungen für die W&I-Versicherung im Jahresabschluss des Käufers zu bilanzieren?

Der Abschluss einer W&I-Versicherung dient nicht unmittelbar dem Unternehmenserwerb. Er dient vielmehr dem separaten Zweck einer Versicherung von Risiken aus dem Unternehmenserwerb. Eine Bilanzierung als Anschaffungsnebenkosten des Beteiligungserwerbs scheidet daher aus. Die W&I-Versicherungsprämie ist insoweit als Aufwand zu erfassen.

Können die Aufwendungen über die Laufzeit des versicherten Zeitraums abgegrenzt werden?

Die Prämie ist im Regelfall als Einmalzahlung nach dem Vollzug zu leisten und sieht zumeist einen mehrjährigen Versicherungszeitraum vor. Dennoch ist eine Aktivierung als Rechnungs-abgrenzungsposten nicht zulässig, da lediglich Schäden abgesichert werden, welche ihren Ursprung bereits in der Vergangenheit haben. Insofern mangelt es an einer zeitraumbezogenen Gegenleistung.

Cookie-Einstellungen