Preisrecht
Eine Vielzahl der Aufträge der öffentlichen Hand unterliegen besonderen preisrechtlichen Vorschriften. Preisprüfungsbehörden überwachen deren Einhaltung auf Grundlage der VO PR 30/53 i.d.F. der Verordnung PR Nr.1/89 vom 13.Juni 1989 und den LSP (Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten). Verstöße gegen diese Vorschriften können für die öffentlichen Auftraggeber erhebliche negative Folgen haben, z.B. im Hinblick auf Gebührenfestsetzungen.
Ähnliches gilt für das Gebührenrecht auf Grundlage des jeweiligen Kommunalabgabengesetz.
Unsere Leistungen betreffen
- Gerichtsfeste Kalkulation der Preiskalkulation
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Preiskalkulation
- Gestalterische Beratung im Rahmen der Preiskalkulation
- Begleitung einschlägiger Vergabeverfahren und Ausschreibungen
- Wirtschaftlichkeitsvergleiche verschiedener Durchführungsformen einschlägiger Aufgaben aus Sicht der öffentlichen Hand auf Grundlage vergleichender Modellrechnungen (Wahl von Eigenbetrieb, Eigengesellschaft oder gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft)
- Gerichtsfeste Gebührenkalkulation