Steueränderungsgesetz 2025: Wichtige Neuerungen für gemeinnützige Organisationen ab 2026
Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt umfassende Änderungen für gemeinnützige Organisationen, Vereine und andere NPOs mit sich. Nachdem der Bundestag das Gesetz am 04.12.2025 beschlossen hat, wurde es am 19.12.2025 vom Bundesrat verabschiedet. Die neuen Regelungen gelten ab dem 01.01.2026.
Ziel des Gesetzgebers ist es, Ehrenamt und Gemeinnützigkeit zu stärken, Bürokratie abzubauen und Organisationen mehr wirtschaftlichen Spielraum zu geben. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen, insbesondere bei der Satzungsgestaltung und der tatsächlichen Geschäftsführung. Die Änderungen betreffen zentrale Vorschriften des Einkommensteuerrechts (EStG), der Abgabenordnung (AO) und des Vereinsrechts (BGB).
Nachfolgend werden die Zentrale Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Vereinsrecht ab 2026 aufgeführt und erläutert:
Höhere Pauschalen für Ehrenamtliche
Ab 2026 werden die steuerfreien Vergütungen angehoben:
Übungsleiterpauschale: von 3.000 Euro auf 3.300 Euro (§ 3 Nr. 26 EStG)
Ehrenamtspauschale: von 840 Euro auf 960 Euro (§ 3 Nr. 26a EStG)
Diese Anpassungen sollen die Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Kräfte erleichtern.
Höhere Freigrenzen für wirtschaftliche Tätigkeiten
Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt auf 50.000 Euro (§ 64 Abs. 3 AO).
Gleiches gilt für sportliche Veranstaltungen von Sportvereinen (§ 67a AO).
Dadurch können Vereine und andere NPOs ihre wirtschaftlichen Aktivitäten ausweiten, ohne sofort steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.
Erleichterungen bei der Mittelverwendung
Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt künftig für Körperschaften mit Ein-nahmen bis 100.000 Euro (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO). Das verschafft insbesondere kleineren Organisationen mehr finanzielle Flexibilität.
Neuer gemeinnütziger Zwecke: E-Sport
Der E-Sport wird erstmals als gemeinnütziger Zweck anerkannt (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO). Damit eröffnet das Gesetz neue Möglichkeiten für entsprechende Vereine und Initiativen.
Die Gesetzesbegründung stellt klar, dass die Gemeinnützigkeit im E-Sport nur bei jugendschutzkonformen Spielen anerkannt wird. Ausgeschlossen sind:
Spiele ohne Altersfreigabe,
Spiele mit realitätsnaher Gewalt,
Glücksspiele,
Spiele, bei denen sich durch zusätzliche Zahlungen Vorteile ergeben.
Zusätzlich müssen Körperschaften Maßnahmen zur Suchtprävention vorhalten. Für die Praxis bedeutet das: Vereine sollten interne Richtlinien zu Jugendschutz und Suchtprävention entwickeln, um ihre Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.
Photovoltaik und Nachhaltigkeit
Die Verwendung von Mitteln für Photovoltaikanlagen ist künftig steuerunschädlich (§ 58 Nr. 11 AO), solange der Betrieb der Anlage nicht zum Hauptzweck der Körperschaft wird. Dies stärkt nachhaltige Investitionen im gemeinnützigen Bereich.
Höhere Haftungsfreigrenze für Organmitglieder
Die Haftungsfreigrenze für Vorstände und andere Organmitglieder wird auf 3.300 Euro angehoben (§§ 31a, 31b BGB). Das reduziert persönliche Risiken im Ehrenamt.
Wegfall der Sphärenzuordnung: Entlastung mit Grenzen
Eine besonders relevante Neuerung ist der Wegfall der Sphärenzuordnung, wenn:
die Einnahmen aus sämtlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben 50.000 Euro nicht überschreiten und
insgesamt ein Gewinn vorliegt (§ 64 Abs. 3 Satz 2 AO).
In diesen Fällen muss nicht mehr geprüft werden, ob ein Zweckbetrieb vorliegt. Diese Vereinfachung gilt jedoch nur für die Ertragsteuer.
Für die Umsatzsteuer bleibt die Abgrenzung weiterhin erforderlich, sobald die Kleinunternehmergrenzen überschritten werden (§ 19 UStG).
Fazit: Chancen und Entlastungen für NPOs
Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt echte Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen:
höhere Pauschalen für Ehrenamtliche,
reduzierte Bürokratie durch neue Freigrenzen,
neue Möglichkeiten durch E-Sport und Photovoltaik.
Unser Gemeinnützigkeitsexperte WP/StB Götz Löding-Hasenkamp und sein Team unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um das Steueränderungsgesetz 2025 und seine Auswirkungen auf Ihre Organisation.
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