Der Wirtschaftsstandort Deutschland und die Forschungszulage
1. Allgemeines zum Wirtschaftsstandort Deutschland
Deutschland zählt zu den stärksten und stabilsten Wirtschaftsstandorten weltweit. Die Volkswirtschaft ist geprägt von einem leistungsfähigen Mittelstand, international erfolgreichen Konzernen und einer hohen industriellen Wertschöpfungstiefe. Gut ausgebaute Infrastrukturen, verlässliche Rechts- und Planungssicherheit sowie ein hoher Bildungs- und Qualifikationsstandard der Beschäftigten bieten Unternehmen ein attraktives Umfeld. Hinzu kommt eine breite Forschungs- und Hochschullandschaft, die eng mit der Wirtschaft vernetzt ist und Innovationen kontinuierlich vorantreibt. Trotz Transformationsdrucks in den Bereichen Digitalisierung, Energie und Demografie bleibt Deutschland damit ein zentraler Innovationsmotor Europas und ein bevorzugter Standort für technologieorientierte Investitionen. Diese Stärken bilden die Grundlage dafür, dass Unternehmen auch langfristig strategische Projekte in Deutschland ansiedeln.
2. Steuerliche Förderung der Wirtschaft und Entwicklungen in Deutschland mittels der Forschungszulage
Ein wichtiger Baustein zur Stärkung dieser Innovationskraft ist die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Mit der Einführung der Forschungszulage im Jahr 2020 hat Deutschland ein modernes, branchenunabhängiges Förderinstrument geschaffen, das Unternehmen aller Größenklassen bei ihren FuE-Aktivitäten unterstützt. Anders als klassische Projektförderprogramme funktioniert die Forschungszulage als Rechtsanspruch und ist daher nicht von begrenzten Budgets oder Ausschreibungsrunden abhängig.
In den vergangenen Jahren wurde der Umfang der Förderung schrittweise ausgeweitet:
Die Bemessungsgrundlage wurde angehoben, der Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen verbessert und die förderfähigen Kosten konkretisiert. Auf diese Weise hat sich die Forschungszulage zu einem zentralen Element der steuerlichen Standortpolitik entwickelt und setzt gezielt Anreize, Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Deutschland zu initiieren oder auszubauen.
3. Das zweistufige Verfahren der Forschungszulage
Die Beantragung der Forschungszulage folgt einem klar strukturierten, zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt wird bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) geprüft, ob das geplante oder bereits laufende Projekt inhaltlich als förderfähiges FuE-Vorhaben einzustufen ist. Das Unternehmen beschreibt dazu das Projekt, die angestrebten technischen oder wissenschaftlichen Neuerungen sowie die bestehenden Unsicherheiten. Bestätigt die BSFZ die Förderfähigkeit, erhält das Unternehmen eine entsprechende Bescheinigung. Auf dieser Grundlage erfolgt in einem zweiten Schritt der Antrag beim zuständigen Finanzamt über das ELSTER-Portal. Dort werden die tatsächlich angefallenen förderfähigen Aufwendungen des jeweiligen Wirtschaftsjahres angegeben. Das Finanzamt berechnet daraus die konkrete Forschungszulage, setzt sie fest und verrechnet sie mit der Steuerlast oder zahlt sie bei fehlender Steuer aus.
4. Die Forschungszulage – Status 2025 und Änderungen ab 2026
Im Jahr 2025 ist die Forschungszulage bereits ein etabliertes Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung. Unternehmen können seit 2020 einen Teil ihrer förderfähigen FuE-Aufwendungen steuerlich geltend machen. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt seit der letzten Anhebung 10 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr. Auf diese förderfähigen Aufwendungen wird grundsätzlich ein Fördersatz von 25 Prozent angewendet; kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einem erhöhten Satz von 35 Prozent. Förderfähig sind insbesondere Personalkosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in FuE-Projekten, Aufwendungen für Auftragsforschung sowie bestimmte Sachkosten wie Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die unmittelbar in der Forschung eingesetzt werden. Schon unter diesen Rahmenbedingungen können Unternehmen beachtliche Fördervolumina realisieren und ihre Innovationsprojekte steuerlich deutlich entlasten.
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Forschungszulage nochmals spürbar ausgebaut und damit für viele Unternehmen noch attraktiver. Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Das ändert sich ab 2026:
Erhöhte Bemessungsgrundlage: Die Obergrenze der förderfähigen Aufwendungen steigt von bisher 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr.
Gemeinkostenpauschale: Zusätzlich zu den bisherigen förderfähigen Kosten können Unternehmen pauschal 20 Prozent Gemein- und Betriebskosten auf die förderfähigen Eigen-FuE-Aufwendungen aufschlagen, die ebenfalls in die Bemessungsgrundlage einfließen.
Höhere maximale Förderung: Durch die erhöhte Bemessungsgrundlage und die Gemeinkostenpauschale steigen die potenziellen Förderbeträge deutlich; insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können bei Anwendung des erhöhten Fördersatzes von 35 Prozent eine Forschungszulage von bis zu rund 4,2 Millionen Euro pro Jahr erreichen.
Erhöhter Stundensatz für Eigenleistungen: Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer erhöht sich der anzusetzende Pauschalbetrag für eigene Forschungsleistungen von bislang 70 Euro auf 100 Euro pro Stunde, was diese Unternehmensformen spürbar stärkt.
Präzisere Anerkennung von Kostenarten: Verbrauchsmaterialien und weitere betriebliche Aufwendungen im unmittelbaren Zusammenhang mit FuE-Projekten können künftig leichter als förderfähig eingeordnet und damit in der Praxis einfacher berücksichtigt werden.
Mit diesen Anpassungen wird die Forschungszulage ab 2026 zu einem noch schlagkräftigeren Instrument, das insbesondere größere und komplexere FuE-Projekte steuerlich besser abbilden kann und den Innovationsstandort Deutschland weiter stärkt.
5. Fazit
Die Forschungszulage ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Innovations- und Standortpolitik. Sie kombiniert steuerliche Entlastung mit hoher Planbarkeit und steht Unternehmen unabhängig von Branche und Größe offen. Bereits in der aktuellen Ausgestaltung im Jahr 2025 bietet sie spürbare finanzielle Vorteile und erleichtert die Entscheidung, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Deutschland durchzuführen.
Mit den Reformen ab 2026 gewinnt die Zulage noch einmal deutlich an Bedeutung: Höhere Bemessungsgrenzen, eine Gemeinkostenpauschale und verbesserte Regelungen für verschiedene Unternehmensformen schaffen zusätzliche Investitionsanreize.
In einer Zeit tiefgreifender technologischer und wirtschaftlicher Transformation unterstützt die Forschungszulage Unternehmen dabei, ihre Innovationskraft auszubauen – und trägt damit maßgeblich dazu bei, dass Deutschland auch künftig zu den führenden Wirtschafts- und Technologiestandorten der Welt gehört.
Wir unterstützen Sie gerne bei den notwendigen Schritten.
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