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Influencer beim Filmen von Inhalten

Steuerfalle Social Media? Influencer im Visier der Finanzbehörden

Steuerberatung

Die Welt der Influencer boomt: Millionen Follower, wachsender Einfluss – und zum Teil beachtliche Einnahmen durch Produktplatzierungen, Abos und digitale Inhalte. In Nordrhein-Westfalen läuft derzeit eines der umfassendsten Ermittlungsverfahren gegen Social-Media-Akteure.  

Der Vorwurf: massive Steuerhinterziehung durch nicht deklarierte Online-Einnahmen. 

In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Influencer aktuell ins Visier der Steuerfahndung geraten sind, welche Einnahmen steuerlich relevant sind – und wie Sie rechtzeitig handeln können, bevor es zu spät ist.

1. Warum steht die Influencer-Branche jetzt im Fokus der Steuerfahndung?

Die Steuerfahndung NRW hat eine spezialisierte Projektgruppe beim Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung eingerichtet, um der zunehmenden Nichtversteuerung von Social-Media-Einnahmen entgegenzuwirken. Anlass sind auffällige Diskrepanzen zwischen öffentlicher Präsenz und steuerlich erklärten Einkünften von Influencern auf Plattformen wie TikTok, Instagram, YouTube oder OnlyFans.

Nach Medienberichten beziffert sich der potenzielle Steuerschaden auf bis zu 300 Millionen Euro. Besonders problematisch: die oftmals fehlende steuerliche Einordnung von Einnahmen aus Streams, Fan-Abos, Produktplatzierungen oder Affiliate-Links.

Die Finanzbehörden setzen zunehmend auf digitale Auswertungen, Abgleiche mit Zahlungsdienstleistern sowie internationale Kooperationen. Dabei kommen auch KI-gestützte Systeme zum Einsatz, um verdächtige Profile und Transaktionen zu identifizieren.

2. Was werfen die Behörden den Influencern konkret vor?

Im Fokus stehen insbesondere folgende Sachverhalte: 

  • Nicht erklärte Einnahmen aus Werbeverträgen und Produktplatzierungen, Monetarisierung über TikTok, YouTube & Co., Mitgliedsbeiträgen, Trinkgeldern und Pay-per-View-Inhalten auf Plattformen wie OnlyFans oder Twitch, Affiliate-Marketing und Sponsoring
  • Fehlende oder unzureichende steuerliche Erfassung
  • Verwendung ausländischer Konten oder Online-Zahlungsdienste (z. B. Revolut, PayPal) ohne ordnungsgemäße steuerliche Behandlung
  • Teilweise Verschleierung durch Drittverträge, Agenturen oder ausländische Dienstleister

Wichtig ist: Auch Sachleistungen (z. B. kostenlos erhaltene Produkte) sind steuerlich zu erfassen, sofern sie werblich genutzt werden.

3. Ab wann ist man als Influencer steuerpflichtig?

Das Problem: Viele Content Creator sind sich nicht bewusst, dass sie steuerlich als Unternehmer gelten – mit allen damit verbundenen Pflichten.

Das heißt es kann zu Berührungspunkten mit den verschiedenen Steuerarten kommen, wobei unterschiedliche Voraussetzungen zu prüfen sind. Am relevantesten sind an dieser Stelle die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und auch Umsatzsteuer. Darüber hinaus kann es aber auch noch weitere Erklärungs- und Meldepflichten geben. Es zeigt sich das eine Vielzahl an Themenbereichen zusammenkommen, die explizit zu prüfen sind insbesondere aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Einnahmequellen.

Die Faustregel lautet: Sobald Einnahmen regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht erzielt werden, entsteht eine Steuerpflicht – unabhängig von der Reichweite oder der Plattform.

4. Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, riskiert mehr als nur eine Nachzahlung: 

  • Rückwirkende Steuerschätzung für bis zu zehn Jahre
  • Zinsen (6 % jährlich) und Säumniszuschläge
  • Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  • Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen
  • Kontopfändung und Vermögensabschöpfung

Die Steuerfahndung geht inzwischen gezielt gegen Creator vor, die durch öffentlich einsehbare Einnahmequellen oder Werbepartnerschaften auffallen, aber keine oder unvollständige Steuererklärungen abgeben. Plattformdaten, Finanzflüsse und Social-Media-Aktivitäten bilden dabei die Grundlage der Ermittlungen und wird künftig immer relevanter.  

5. Selbstanzeige als Chance – aber kein Freifahrtschein

Wer bereits Einnahmen nicht oder fehlerhaft erklärt hat, kann mit einer strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) noch die Reißleine ziehen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • Die Selbstanzeige muss vollständig, fristgerecht und korrekt erfolgen
  • Alle betroffenen Jahre und Einkünfte müssen vollständig offengelegt werden
  • Es darf noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein
  • Steuerschuld muss vollständig beglichen werden

Die Selbstanzeige ist ein sensibler Vorgang, der ohne professionelle Begleitung leicht scheitern kann – insbesondere bei internationalen Geldflüssen oder undokumentierten Einnahmen. Ist die Selbstanzeige unvollständig oder verspätet, drohen trotz Anzeige erhebliche strafrechtliche Folgen. Hier ist es besonders wichtig, genau zu schauen und sorgfältig die Jahre aufzuarbeiten.  

6. Fazit: Transparenz ist kein Trend, sondern Pflicht

Die Zeiten der „Grauzone“ für Online-Einkommen sind vorbei. Wer heute professionell als Influencer, Creator oder Streamer tätig ist, muss steuerlich wie ein Unternehmen agieren: mit Buchführung, Steuererklärungen und strategischer Beratung. Gerade bei Influencer die ein schnelles Wachstum erlebt haben, muss darauf geschaut werden die internen Prozesse anzupassen, um eine genaue Dokumentation und anschließende Deklaration zu gewährleisten

Wer die Pflichten ignoriert, riskiert nicht nur finanzielle Rückforderungen, sondern auch seinen guten Ruf und strafrechtliche Konsequenzen, die nicht zu unterschätzen sind.

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