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Herausforderungen des Russland-Ukraine-Kriegs für den Jahresabschluss

Wirtschaftsprüfung

Mit großer Bestürzung beobachten wir die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine. Im Vordergrund stehen selbstverständlich die menschlichen Schicksale und die Bedrohung des Friedens in Europa. Darüber hinaus haben die Sanktionen jedoch auch massive wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen für Unternehmen in Deutschland.

Unternehmen können unmittelbar durch den gegenwärtigen Krieg Russlands gegen die Ukraine betroffen sein. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen können kurz- oder langfristiger Natur sein und entlang des gesamten Wertschöpfungsprozesses entstehen.

Sofern ein Unternehmen wesentliche Vertragsbeziehungen mit Russland oder der Ukraine unterhält, ist neben den betriebswirtschaftlichen Unsicherheiten (Einkauf, Verkauf) der künftigen Entwicklung auch die Solvenz in Bezug auf offene Forderungen von Bedeutung.

Aufgrund der aktuellen und ggf. noch künftig veranlassten Sanktionen zum (teil) Ausschluss bestimmter russischer Banken aus dem Zahlungsdienstleistungssystem SWIFT kann es beispielsweise zu andauernden Einschränkungen des internationalen Zahlungsverkehrs kommen.

Konkret:

Abschlussstichtag 31.12.2021:

Für Unternehmen deren Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2021 aufgestellt werden, ist der Krieg ein wertbegründendes Ereignis und damit ein Ereignis, welches erst im nächsten Geschäftsjahr berücksichtigt wird. Jedoch ergeben sich berichtspflichten im Anhang und Lagebericht. Im Anhang hat das Unternehmen im Rahmen der Nachtragsberichterstattung über Art und finanzielle Auswirkungen des Kriegs zu berichten, sofern diese bedeutsam für das Unternehmen sind. Im Lagebericht wäre über die (Chancen) und Risiken der künftigen Entwicklung zu berichten.

Abschlussstichtag nach Kriegsbeginn (24.02.) – bspw. Zum 31.03.2022:

Für Unternehmen deren Jahresabschlüsse nach Kriegsbeginn aufgestellt werden, ist der Krieg ein werterhellendes Ereignis und damit ein Ereignis, welches berücksichtigt werden muss. Direkte Auswirkungen könnten sich dabei beispielsweise im Rahmen von Bewertungsthemen ergeben, wie u.a. die Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Finanzanlagen. Darüber hinaus könnten aber auch aktuell in Bau befindliche Anlagen betroffen sein.

Wenden Sie sich gerne an Ihren Berater bei Crowe BPG, wenn Sie die möglichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen mit uns besprechen möchten.

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