Leitfaden für die Erstellung einer Überleitungsrechnung für die Forschungsinstitute der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft
Die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft (kurz: JRF) ist die Forschungsgemeinschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Gegründet hat sich der gemeinnützige Verein 2014 als Dachorganisation für 15 landesgeförderte, rechtlich selbstständige, außeruniversitäre und gemeinnützige Forschungsinstitute.
Unter dem Leitbild „Forschung ‚Made in NRW‘ für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik“ arbeiten die JRF-Institute fachübergreifend zusammen, betreiben eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, fördern wissenschaftlichen Nachwuchs und lassen sich von externen Gutachterinnen und Gutachtern evaluieren.
Neben den wissenschaftlichen Mitgliedern ist das Land Nordrhein-Westfalen ein Gründungsmitglied, vertreten durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW).
Als Empfänger institutioneller Zuwendungen haben die JRF-Institute dem MKW als Zuwendungsgeber die ordnungsgemäße Verwendung mittels eines Verwendungsnachweises nachzuweisen.
Bei kaufmännischer doppelter Buchführung besteht der Verwendungsnachweis aus dem Jahresabschluss, insbesondere also Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung so-wie einer Überleitungsrechnung auf Einnahmen und Ausgaben. In der Überleitungsrechnung sind die Einnahmen und Ausgaben nach den Ansätzen des Haushalts- oder Wirtschaftsplans abzurechnen.
Unser Kollege Götz Löding-Hasenkamp hat sich als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater auf die Prüfung und Beratung von Forschungsinstituten spezialisiert. In dieser Rolle hat er im Auftrag des MKW in den Jahren 2021/2022 ein Excel basiertes Grundmodell für eine solche Überleitungsrechnung konzipiert und dazu einen entsprechenden Leitfaden verfasst. Seither begleitet WP Löding-Hasenkamp mit seiner Expertise die JRF-weite Einführung und Weiterentwicklung der Überleitungsrechnung durch Vorträge und Workshops, zuletzt im September 2025 in den Räumen des MKW.
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