Verlängerung des Zuschussprogramms Wohneigentum in Nordrhein- Westfalen
Was ist das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum?
Hierbei handelt es sich um ein Programm, dass die NRW.Bank zusammen mit dem Land Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen hat, um Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Für die Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Aktuell ist noch Geld im Fördertopf verfügbar, weshalb das Programm seitens Land und NRW.Bank verlängert wurde. Die NRW.BANK trifft die Entscheidung über die Förderung aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Wem kommt die Förderung zugute?
Die Förderung richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die im Jahr 2022 Eigentum erworben haben. Wenn Sie in diesem selbst leben und ab dem Jahr 2022 den notariell beurkundeten Erwerb nachweisen können, sind Sie berechtigt einen Antrag für das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum einzureichen.
Wo kann man die Förderung beantragen?
Der Antrag zur Förderung kann ausschließlich online über das von der NRW.Bank zur Verfügung gestellte Formular beantragt werden:
https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum/#/
Weitere Informationen rund um das Zuschussprogramm finden Sie hier:
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60136/nrwzuschuss-
wohneigentum.html
oder in den FAQ der NRW.Bank unter:
https://www.nrwbank.de/export/.galleries/downloads/Privatpersonen/nrwbank-faq-wohneigentum_.pdf